
Sanktionsverordnungen und Außenwirtschaftsrecht
Grundlage der Verordnungen Nr. 833/2014, Nr. 267/2012 und Nr. 2021/821
Im Rahmen dieser Verordnungen und der Umsetzung im deutschen Außenwirtschaftsrecht geht es um die Verpflichtungen der Wirtschaftsbeteiligten, der Meldung, Genehmigung und Dokumentation dieser Geschäftsvorfälle durch Endverbleibserklärungen (EVE).
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)
Inhalt: Dies ist die zentrale Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. Sie wurde seit 2022 durch zahlreiche Pakete (zuletzt das 20. Paket im Februar 2026) massiv erweitert.
Artikel 12g: Er verpflichtet Exporteure, die sogenannte "No-Russia-Klausel" zu verwenden.
Anhang XL: Hier sind die "Common High Priority Items" gelistet (einschließlich Wälzlager KN 8482), für die eine besonders strenge Überprüfung des Endverbleibs in Drittstaaten vorgeschrieben ist, um Umgehungsgeschäfte zu verhindern.
Maßnahmen:
1. Verbindliche Endverbleibserklärungen (EVE) - siehe Formulare am Ende der Seite
2. Download Sanktionserklärung
Verordnung (EU) Nr. 267/2012 (IRAN-Sanktionen)
Inhalt: Diese ist die Rechtsgrundlage dafür, dass Sie für Lieferungen in den Iran zwingend das eine Endverbleibserklärung EVB Muster C4 benötigen.
Maßnahmen: Ablehung von Geschäftsvorgängen im Zusammenhang mit dem Bestimmungsland Iran, auch bei genehmigten Geschäften.
Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (Dual-Use)
Inhalt: Diese Verordnung regelt die Ausfuhr, die Vermittlung, die technische Unterstützung und den Transit von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch).
Bewertung:
1. Unterliegen Wälzlager der Dual-Use-VO (2021/821)?
In der Regel: Nein. Die meisten Standard-Industrielager erfüllen nicht die extrem hohen technischen Anforderungen des Anhangs I der Dual-Use-VO. Dort werden Lager erst unter den Nummern 2A001 (hochgenaue Lager) oder 2B001 kontrolliert.
→ Die Grenzwerte: Lager sind erst dann „echtes“ Dual-Use-Gut, wenn sie z. B. Toleranzen nach ABEC 7 oder ABEC 9 (oder besser) haben.
2. Dürfen wir eine "Non-Dual-Use"-Erklärung abgeben?
Ja, aber mit einem entscheidenden Zusatz. Wir können bestätigen, dass die Lager nicht im Anhang I der VO 2021/821 gelistet sind. Aber: Durch die ergänzende Verordnung Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen) wird diese Freistellung aufgebrochen und durch die "Catch-all"-Klausel konterkarriert.
Donwload Erklärung zu Dual-Use
Relevanz für die EVE: In den Anhängen dieser Verordnung (Anhang I) sind die Güter gelistet, für die das BAFA zwingend eine EVE (meist Muster C1 oder C2) verlangt. Sie definiert auch die "Catch-all-Klauseln", nach denen eine EVE selbst für nicht gelistete Güter notwendig werden kann, wenn ein kritischer Endverbleib vermutet wird.
"Ausfuhr und Verbringung von Dual-Use-Gütern des Anhangs I, des Anhang IV der EU-Dual-Use-Verordnung oder des Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste
Für die unmittelbare und mittelbare Ausfuhr von Gütern, die in Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung oder in Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste aufgeführt sind, nach Russland oder zur Verwendung in Russland, nutzen Sie bitte statt der Anlage C 1 die neue Anlage C 7.
Sofern Sie eine Sammelgenehmigung zur Ausfuhr an Händler oder Vertriebsgesellschaften zwecks Weiterverkaufs beantragen, nutzen Sie bitte die Anlage C 2. Zur Vorlage von Endverbleibserklärungen bei der Beantragung von Sammelgenehmigungen zu anderen Geschäftsmodellen wenden Sie sich bitte an das zuständige Referat 223 des BAFA."
Siehe Link
Formulare Download
- C1 - EVE (Stand 04/2026)
Private Endverbleibserklärung Für Dual-Use-Güter (Anhang I Dual-Use-VO), wenn der Empfänger eine Privatfirma/Person ist. - C5 - EVE (Stand 04/2026)
Händler-Erklärung Wenn der Käufer ein Händler ist, der die Ware nur lagert/weiterverkauft (muss oft mit C1/C2 des Endkunden kombiniert werden). - C1 - EVE (Stand 04/2026)
Global-EVE Für regelmäßige Lieferungen an denselben Kunden im Rahmen einer Sammelgenehmigung (SGE).
Welche Produkte sind betroffen
Wälzlager sind im Anhang Teil B aufgelistet
| KN-Code | Beschreibung | Anhang (VO 833) | EVE-Dringlichkeit |
|---|---|---|---|
| 8482 xxxx | Alle Wälzlager | XL (High Priority) | Sehr hoch (inkl. No-Russia-Klausel) |
| 7318 xxxx | Schrauben / Muttern | XL / XXIII | Sehr hoch |
| 8483 xxxx | Wellen / Gehäuse | XXIII | Hoch (wegen Umgehungsgefahr) |
| 3403 00 | Schmierstoffe | XXIII | Mittel (Prüfung auf Militärnutzen) |
| 39xx / 40xx | Kunststoffe / Gummi | XXIII | Mittel (Standard-Prüfung) |

EU Sanktionen
- Unternehmen